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Geschäftsbedingungen zur Pflanzenüberwinterung - Blumen Müller Gartenbaudienstleistungen

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Geschäftsbedingungen zur Pflanzenüberwinterung

Überwinterung
gültig für die Überwinterungszeit 2026/2027
alle Änderungen zum Vorjahr in rot
1.    Der Auftraggeber übergibt seine Pflanze/n für die von ihm selbst bestimmte Zeit zur Überwinterung in die Gewächshäuser der
 
Fa. Blumen Müller; Gartenbaudienstleistungen.
 
2.    Für die Leistungen berechnen wir, gestaffelt nach der Pflanzengröße (gemessen bei der Abholung),
 
                                 bis 100 cm  12,00€;      bis 250 cm  13,00€;       über 250 cm  15,00€   + 19% MwSt.
 
pro Pflanze/Monat für die Wintermonate vom 15.10.2025 bis 31.05.2026, berechnet.
 
3.    Der Überwinterungszeitraum beginnt mit dem Annahmetag und erstreckt sich bis längstens 31.05. des folgenden Jahres.
 
Bis dahin müssen alle Pflanzen abgerufen (zugestellt oder abgeholt) sein.
 
Ausnahmen nur nach vorheriger Absprache! Dafür entstehen dann Kosten von 6,00 € +19% MwSt. pro Pflanze und Sommermonat.
 
4.    Die Abrechnung erfolgt wochengenau, zahlbar nach Rückgabe der Pflanzen an den Auftraggeber und erfolgter Rechnungsstellung.
 
5.    Abholung und Zustellung sowie Pflanzenrückschnitt und Pflanzenschutzmaßnahmen werden nach Aufwand berechnet.
 
6.    Die Arbeitsstunde (Fahrzeug incl. 2 Personen) für Abholung oder Zustellung berechnen wir mit 66,00€ +19% MwSt.
 
7.    Der Pflanzentransport durch uns ist nur noch für Pflanzen bis max. 50Kg möglich. Die Abholung/Zustellung erfolgt grundsätzlich bis zur
Haustür/Garten (ebenerdig). Ein Transport, in Gärten mit unebenem Gelände (Böschungen), über Treppen im Garten oder Haus ist nur nach
Absprache möglich und wird nach Zeit- und Personalaufwand berechnet.
 
8.    Je nach Art können Pflanzen bis maximal 3,50m Höhe und 500Kg (bei Anlieferung) eingestellt werden.
 
9.    Die Pflanzen werden bei der Übernahme eindeutig gekennzeichnet, Gefäßschäden protokolliert, nötige Maßnahmen wie z.B. Umtopfarbeiten
oder Rückschnitte besprochen und ein Pflanzenzustandsprotokoll erstellt, das Sie mit Ihrer Unterschrift bestätigen.
 
10.  Bei von Schädlingen befallenen Pflanzen behalten wir uns die Annahme vor, um eine Verbreitung unter den Kundenpflanzen zu verhindern. Bei
Verdacht informieren Sie sich bitte frühzeitig (spätestens bis 31.08.) über den richtigen Pflanzenschutz. Wir helfen Ihnen gern!
 
11.  Pflanzen die wir nicht annehmen:
 
   - (Zimmer)-Pflanzen die Temperaturen über 10°C benötigen.
 
   -  Oleander, da sie von einem Quarantäneschaderreger (Xylella) befallen werden können und das zur Sperrung des Betriebs und der Vernichtung
aller dort befindlicher Pflanzen führen würde.
 
12.  Sie bestimmen wann sie ihre Pflanzen bringen/holen wollen, oder wir das für Sie übernehmen können.
 
Bitte melden Sie sich immer mit einer kurzen Mail oder per Telefon.
 
13.  Beim Eintritt der ersten Frostphase kann eine schnelle Abholung nicht gewährleistet werden. Die Aufträge werden dann nach Tourenplan und
Standort der Pflanzen abgearbeitet. Dies kann, je nach Menge, zu mehreren Tagen Wartezeit führen.
 
Aus diesem Grund bieten vom 01.10. bis zum 15.10. eine frühzeitige, kostenfreier Pflegezeit an.
 
14. Um Ihre Pflanzen wieder sicher bei uns einstellen zu können müssen Sie sich bis spätestens 31.08. bei uns melden. Danach geben wir
die Plätze für Neukunden frei.
 
15.  Die Pflicht der Abmeldung oder Änderung (Stückzahl/Größe) der vereinbarten/reservierten Plätze besteht für beide Seiten bis spätestens 31.08.
 
16.  Ab dem 01.09. können sich Neukunden und -Kundinnen um Überwinterungsplätze bemühen. Siehe dazu das Formular "Platz-Anfrage" auf
unserer Website „www.blumenmueller-lindau.de“. Diese werden dann bis zur Auslastung unserer Aufnahmekapazität vergeben.
 
17.  Während der Überwinterungszeit wird die Pflanze unter Wahrung gärtnerischer Sorgfalt gepflegt und bei Bedarf gewässert und gedüngt. Bei
blühenden oder laubabwerfenden Pflanzen hat der Auftraggeber keinen Anspruch, zum Ende des Überwinterungszeitraumes die Pflanze in
blühendem/belaubtem Zustand zu erhalten. (z.B. Bougenvillea)
 
18.  Stellt sich während der Überwinterung heraus, dass das Gefäß, in dem die Pflanze übergeben wurde, schadhaft bzw. nicht ordnungsgemäß ist,
werden Sie von uns benachrichtigt, die weitere Vorgehensweise wird besprochen und die entstehenden Kosten ermittelt.
 
19.  Für den Verlust der übergebenen Pflanze/n oder Pflanzenteile aufgrund eventueller zum Übergabezeitpunkt noch nicht erkennbarer
Pflanzenschäden wie Schädlings- oder Krankheitsbefall, Wurzel-, Dürre- oder Frostschäden haftet wir nicht.
 
20.  Die vertragliche Haftung der Fa. Blumen Müller für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist ausgeschlossen, soweit ein Schaden des
Auftraggebers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird. Wir haften in gleicher Weise auch für unsere Erfüllungsgehilfen.
 
21.  Für den Fall des schuldhaften Verlustes versuchen wir Ersatz durch gleichwertige Pflanzen zu leisten.
 
22.  Sollten Rechnungen aus dem Vorjahr in unserer Buchführung noch als "offen" geführt werden, behalten wir uns die Auslieferung oder
Herausgabe der Pflanzen bis zum Kontoausgleich vor.
 
23.  Sollte eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung unwirksam sein oder unwirksam werden, so berührt diese nicht die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen.


Hier können Sie sich die Geschäftsbedingungen
zur Überwinterung als PDF herunterladen.       
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