Geschäftsbedingungen zur Pflanzenüberwinterung - Blumen Müller Gartenbaudienstleistungen

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Geschäftsbedingungen zur Pflanzenüberwinterung

Überwinterung
für das Winterhalbjahr 2024/2025
1.    Der Auftraggeber übergibt seine Pflanze/n für die von ihm selbst bestimmte Zeit zur Überwinterung in die Gewächshäuser der Fa. Blumen Müller.
 
2.    Für die Leistungen berechnen wir 12,00€ (Anpassung durch erneut gestiegene CO²-Abgabe) +19% MwSt. pro Pflanze/Monat für die Wintermonate vom 15.10.2024 bis 15.05.2025.
 
3.    Der Überwinterungszeitraum beginnt mit dem Annahmetag und erstreckt sich bis längstens 15.05. des folgenden Jahres. Bis dahin müssen alle Pflanzen abgerufen sein, da wir den Platz
       für die Sommerblumen benötigen. Ausnahmen nur nach vorheriger Absprache! Dafür entstehen dann Kosten von 6,00 € +19% MwSt. pro Pflanze und Sommermonat.
 
4.    Die Abrechnung erfolgt wochengenau, zahlbar nach Rückgabe der Pflanzen an den Auftraggeber und erfolgter Rechnungsstellung.
 
5.    Abholung und Zustellung sowie Pflanzenrückschnitt und Pflanzenschutzmaßnahmen werden nach Aufwand berechnet.
 
6.    Die Arbeitsstunde (Fahrzeug incl. Personal) für Abholung oder Zustellung berechnen wir mit 65,00€ +19% MwSt.
 
7.    Der Pflanzentransport durch uns ist nur noch für Pflanzen bis max. 50Kgglich. Die Abholung/Zustellung erfolgt grundsätzlich bis zur Haustür/Garten (ebenerdig). Ein Transport, in Gärten
       mit unebenem Gelände (Böschungen), über Treppen im Garten oder Haus ist nur nach Absprache möglich und wird dann nach Zeitaufwand berechnet.
 
8.    Je nach Art können Pflanzen bis maximal 3,50m Höhe und 300Kg (bei Anlieferung) eingestellt werden.
 
9.    Die Pflanzen werden bei der Übernahme eindeutig gekennzeichnet, Gefäßschäden protokolliert, nötige Maßnahmen wie z.B. Umtopfarbeiten oder Rückschnitte besprochen und ein
       Pflanzenzustandsprotokoll erstellt, das Sie mit Ihrer Unterschrift bestätigen.
 
10.  Bei von Schädlingen befallenen Pflanzen behalten wir uns die Annahme vor, um eine Verbreitung unter den Kundenpflanzen zu verhindern. Bei Verdacht informieren Sie sich bitte frühzeitig
       (spätestens bis 31.08.) über den richtigen Pflanzenschutz. Wir helfen Ihnen gern!
 
11.  Pflanzen die wir nicht annehmen:
       - (Zimmer)-Pflanzen die Temperaturen über 10°C benötigen.
       -  Oleander, da sie von einem Quarantäneschaderreger (Xylella) befallen werden können und das zur Sperrung des Betriebs und der Vernichtung aller dort befindlicher Pflanzen führen würde.
 
12.  Sie bestimmen, wann sie ihre Pflanzen bringen/holen wollen oder wir das für Sie übernehmen können. Bitte senden Sie uns dazu eine kurze Mail oder melden es
        telefonisch an.
 
13.  Beim Eintritt der ersten Frostphase kann eine schnelle Abholung nicht gewährleistet werden. Die Aufträge werden dann nach Tourenplan und Standort der Pflanzen abgearbeitet.
       Dies kann, je nach Menge, zu mehreren Tagen Wartezeit führen. Aus diesem Grund bieten vom 01.10. bis zum 15.10. eine frühzeitige, kostenfreier Pflegezeit an.
 
14. Für Ihre schon einmal eingestellten Pflanzen können Sie, als registrierter Kunde mit Kundennummer, einen Platz für Ihre Pflanzen sichern. Dafür müssen Sie sich nur bis spätestens 31.07
       telefonisch oder per Mail bei uns anzumelden.
 
15.  Die Pflicht der Abmeldung oder Änderung (Stückzahl/Größe) der vereinbarten/reservierten Plätze besteht für beide Seiten bis spätestens 31.07.
 
16.  Ab dem 01.08. können sich Neukunden*innen um Überwinterungsplätze bemühen. Siehe dazu das Formular "Platz-Anfrage".
       Diese werden dann bis zur Auslastung unserer Aufnahmekapazität vergeben.
 
17.  Während der Überwinterungszeit wird die Pflanze unter Wahrung gärtnerischer Sorgfalt gepflegt und bei Bedarf gewässert und gedüngt. Bei blühenden Pflanzen hat der Auftraggeber keinen
       Anspruch, zum Ende des Überwinterungszeitraumes die Pflanze in blühendem Zustand zu erhalten.
 
18.  Stellt sich während der Überwinterung heraus, dass das Gefäß, in dem die Pflanze übergeben wurde, schadhaft bzw. nicht ordnungsgemäß ist, werden Sie von uns benachrichtigt, die weitere
       Vorgehensweise wird besprochen und die entstehenden Kosten ermittelt.
 
19.  Für den Verlust der übergebenen Pflanze/n oder Pflanzenteile aufgrund eventueller zum Übergabezeitpunkt noch nicht erkennbarer Pflanzenschäden wie Schädlings- oder Krankheitsbefall,
       Wurzel-, Dürre- oder Frostschäden haftet wir nicht.
 
20.  Die vertragliche Haftung der Fa. Blumen Müller für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist ausgeschlossen, soweit ein Schaden des Auftraggebers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig
       herbeigeführt wird. Wir haften in gleicher Weise auch für unsere Erfüllungsgehilfen.
 
21.  Für den Fall des Verlustes versuchen wir Ersatz durch gleichwertige Pflanzen zu leisten.
 
22.  Sollten Rechnungen aus dem Vorjahr in unserer Buchführung noch als "offen" geführt werden, behalten wir uns die Auslieferung oder Herausgabe der Pflanzen bis zum
       Kontoausgleich vor.
 
23.  Sollte eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung unwirksam sein oder unwirksam werden, so berührt diese nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
Hier können Sie sich die Geschäftsbedingungen
zur Überwinterung als PDF herunterladen.       
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