Vorgang zur Auflösung einer Grabstätte
Friedhofsgartenbau
Vorab-Information:
Diese Information gilt in erster Linie für alle Friedhöfe deren Zuständigkeit bei der Friedhofsverwaltung der Stadt Lindau (B.) liegt.
Grundsätzlich jedoch auch für den evangelischen Teil der Friedhofs Reutin. (siehe Kontakt u. Sonstiges)
Grabauflösung: wann
Für Lindauer Friedhöfe gilt zur Zeit eine generelle Grabruhezeit von 20 Jahren.
Das heißt, von der Bestattung/Beisetzung bis zum Ende der Grabruhezeit müssen 20 Jahre vergehen. Danach kann die Fläche vom bisherigen Grabrechtsinhaber in 5-Jahresschritten verlängert werden.
Sollten dieser die Grabstätte aufgeben wollen, kann sie von anderen Personen erworben und wieder für 20 Jahre genutzt werden.
Grabauflösung: wie
Sie haben sich entschieden die Grabstätte aufzugeben.
Dazu ist folgendes Vorgehen erforderlich:
1. Setzen Sie sich mit der zuständigen Friedhofsverwaltung in Verbindung und
Kündigen die Grabnutzung.
2. Als Grabrechtsinhaber sind Sie für den Rückbau der Grabfläche zuständig.
Das heißt: - Der Grabstein samt Fundament und Einfassung muss entfernt und
Fachgerecht entsorgt werden.
- Die gesamte Bepflanzung muss entfernt und entsorgt werden.- Die Grabfläche muss bis auf Umgebungsniveau (idR. Rasenfläche)
mit Friedhofserde (keine Sackerde !) aufgefüllt werden.
- Auf dem ev. Teil Friedhof Reutin müssen sie die Fläche mit Rasen
selbst angesäten.
- Auf den städtischen Friedhöfen wird durch die Stadtgärtnerei
angesät. Der Vollzug des Rückbaus muss an dieFriedhofsverwaltung gemeldet werden,diese meldet an die Stadtgärtnerei den Einsaatauftrag.
Klingt kompliziert und schwer für Sie, es selbst auszuführen.
Aber dafür gibt es uns !
Wir helfen Ihnen gern mit Rat und Tat
Alle anfallenden Arbeiten können wir für Sie ausführen.
Dazu müssen Sie nicht einmal zuvor Kunde mit einer Dauergrabpflege bei uns gewesen sein.
Gern beraten und unterstützen wie Sie bei der Auflösung.
Mit dem nebenstehenden Link können Sie sich das nötige Formular für den Auflösungsauftrag herunterladen.
Sie finden die PDF-Datei dann in Ihrem Download-Bereich ihres Browsers.
Gern dürfen Sie sich auch telefonisch bei uns melden (siehe Kontakt)