Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Dauergrabpflege
Friedhofsgartenbau
Diese sind Teil des Grabpflege-Auftrags
Auftragsbedingungen:
1. Sämtliche gärtnerische Arbeiten auf dem Friedhof werden nach Maßgabe der Bestimmungen
der geltenden Friedhofsordnung durchgeführt.
2. Es werden nur Leistungen und Lieferungen erbracht die im Angebot und Rahmen
3. Sonderleistungen die laut Friedhofsverordnung zwingend erforderlich sind wie die Beseitigungder vereinbarten Mittel aufgeführt sind.
von Einsenkungen oder Schäden durch höhere Gewalt, wie Frost, Sturm schwerer Regen und Wildwerden soweit möglich aus den vereinbarten Mitteln erbracht oder gesondert berechnet
4. Die Durchführung der Bepflanzung erfolgt, wann und wie Natur, Witterung und daraus resultierender
Arbeitsanfall es gestatten bzw. erfordern.
5 . Die Pflege umfasst Säubern und Abräumen der Grabfläche, weitgehendes Freihalten von Unkraut,
6. Für Diebstahl und Schäden am Grabzubehör wird keine Haftung übernommen, ebenso nicht für SchädenSchnitt der Pflanzen nach fachlichen Gesichtspunkten, Gießen und Düngen - soweit erforderlich.
an einem Grabdenkmal oder der Einfassung, die sich während der Dauergrabpflege ergeben,
soweit die Schäden nicht auf grob fahrlässiges Verhalten zurückzuführen sind.
7. Der Grabpflegeauftrag endet automatisch durch:
7.1 Ablauf der vereinbarten Auftragslaufzeit.
7.2 Bei Neubelegung der Grabstätte nach Erdbestattung oder Urnenbeisetzung ist unbedingt eine Mitteilung erforderlich.
7.2.1 Wechselt der Auftraggeber nicht, genügt zur unterbrechungsfreien Fortsetzung der Grabpflege eine
Nachricht, schriftliche oder per Mail.
7.2.2 Wechselt oder verstirbt der Auftraggeber/Grabrechtsinhaber muss ein neuer Grabpflegeauftrag abgeschlossen werden.
7.3 Kündigung:
7.3.1 Regulär zum 30.06 oder 31.12. eines Jahres (beide Seiten)
7.3.2 Beendigung der Betriebstätigkeit; durch höhere Gewalt (sofort), durch Betriebsaufgabe (zum Jahresende)
7.4 Vorzeitig durch grobe Pflichtverletzung durch einen der Vertragspartner (BGB)
7.5 Mögliche, weitere Vereinbarungen. Siehe Grabpflegeauftrag.
8. Zum Ende der Grablaufzeit (Aufgabe der Grabstätte) ist eine schriftliche Mitteilung Ihrerseits unbedingt erforderlich.
8.1 Bei Verlängerung der Grablaufzeit bitten wir um Mitteilung der neuen Laufzeit (siehe 7.1)
9. Zu Beginn der Dauergrabpflege berechnen wir 1/2 der Jahresleistung aus dem Angebot als Sicherheitsleistung.
Diese wird mit der Abschlußrechnung verrechnet oder beim Zahlungsausfall eingesetzt.
10. Die Rechnungsstellung erfolgt nach Anpflanzung, i.d.R. 3x/Jahr mit den anteiligen Jahres-Pflegekosten
11. Wir stecken ein Pflegeschild i.d.R. recht an den Stein. Dieses dient zur Kenntlichmachung der Grabstätte,
als zuständiger Gärtner gegenüber der Verwaltung, für ein Treuhand- Dauerauftrags- oder Pflegegrab.
Fassung vom: 24.03.2024 Gültig ab 01.04.2024