Vertragsbedingungen - Blumen Müller Gartenbaudienstleistungen

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Vertragsbedingungen

Überwinterung
 
  1. Der Auftraggeber übergibt seine Pflanze/n für die von ihm selbst bestimmte Zeit zur Überwinterung in die Gewächshäuser der Fa. Blumen Müller.
  2. Für die Leistungen berechnen wir 9,50 € (Erhöhung bedingt durch CO2-Abgabe und gestiegene Energiekosten) +19% MwSt. pro Pflanze/Monat für die Wintermonate vom 15.10.2021 bis 15.05.2022.
  3. Der Überwinterungszeitraum beginnt mit dem Annahmetag und erstreckt sich bis längstens 15.05. des folgenden Jahres. Bis da hin müssen alle Pflanzen abgerufen sein, da wir den Platz für die Sommerblumen benötigen. Ausnahmen nur nach vorheriger Absprache!. Danach entstehen Kosten von 6,00 € +19% MwSt. pro Pflanze und Sommermonat.
  4. Die Abrechnung erfolgt wochengenau, zahlbar nach Rückgabe der Pflanzen an den Auftraggeber und erfolgter Rechnungsstellung.
  5. Abholung und Zustellung sowie Pflanzenrückschnitt und Pflanzenschutzmaßnahmen werden nach Aufwand berechnet.
  6. Wir nehmen Pflanzen bis 300 Kg an. Die Abholung/Zustellung durch uns ist nur für Pflanzen bis 100Kg möglich. Die Abholung/Zustellung erfolgt grundsätzlich bis zur Haustür/Garten (ebenerdig). Ein Pflanzentransport  in Gärten mit unebenem Gelände (Böschungen), über Treppen im Garten oder Haus ist nur nach Absprache möglich und wird dann nach Zeitaufwand berechnet.
  7. Je nach Art können Pflanzen bis maximal 3,50m Höhe eingestellt werden.
  8. Die Pflanzen werden bei der Übernahme eindeutig gekennzeichnet, Gefäßschäden protokolliert, nötige Maßnahmen wie z.B. Umtopfarbeiten oder Rückschnitte besprochen und ein Pflanzenzustandsprotokoll erstellt das Sie mit Ihrer Unterschrift bestätigen.
  9. Bei von Schädlingen befallenen Pflanzen behalten wir uns die Annahme vor um eine Verbreitung unter den Kundenpflanzen zu verhindern. Bei Verdacht informieren Sie sich bitte frühzeitig (spätestens bis 31.08.) über den richtigen Pflanzenschutz. Wir helfen Ihnen gern!
  10. Sie bestimmen wann Ihre Pflanzen geholt oder gebracht werden sollen. Bitte senden Sie uns dazu eine Mail oder melden es telefonisch bei uns an.
  11. Beim Eintritt der ersten Frostphase kann eine schnelle Abholung nicht gewährleistet werden. Die Aufträge werden dann nach Tourenplan und Standort der Pflanzen abgearbeitet. Dies kann, je nach Menge, zu mehreren Tagen Wartezeit führen. Aus diesem Grund bieten vom 01.09. bis zum 15.10. eine frühzeitige, kostenfreier Pflegezeit an.
  12. Um Überwinterungsplätze für Ihre schon einmal eingestellten Pflanzen zu sichern können Sie mit uns als registrierter Kunde mit Kundennummer einen Dauerauftrag vereinbaren. Damit haben Sie den Platz für Ihre Pflanzen gesichert. Sonst haben Sie als Kund mit Kundennummer auch die Möglichkeit bis spätestens 31.08 ihre Pflanzen sicher  zur Überwinterung bei uns anzumelden.
  13. Eine Kündigung des Dauerauftrags, also der reservierten Plätze besteht für beide Seiten bis spätestens 31.08 Ebenfalls muss bis zu diesem Zeitpunkt eine Änderung der vereinbarten Plätze  (Stückzahl/Größe der Pflanzen) erfolgen
  14. Ab dem 01.09. können sich Neukunden um Überwinterungsplätze bemühen. Diese werden dann bis zur Auslastung unserer Aufnahmekapazität vergeben.
  15. Während der Überwinterungszeit wird die Pflanze unter Wahrung gärtnerischer Sorgfalt gepflegt und bei Bedarf gewässert und gedüngt.Bei blühenden Pflanzen hat der Auftraggeber keinen Anspruch, zum Ende des Überwinterungszeitraumes die Pflanze in blühendem Zustand zu erhalten.
  16. Stellt sich während der Überwinterung heraus, dass das Gefäß, in dem die Pflanze übergeben wurde, schadhaft bzw. nicht ordnungsgemäß ist, werden Sie von uns benachrichtigt, die weitere Vorgehensweise wird besprochen und die entstehenden Kosten ermittelt.
  17. Für den Verlust der übergebenen Pflanze/n oder Pflanzenteile aufgrund eventueller zum Übergabezeitpunkt noch nicht erkennbarer Pflanzenschäden wie Schädlings- oder Krankheitsbefall, Wurzel-,  Dürre- oder Frostschäden haftet wir nicht.
  18. Die vertragliche Haftung der Fa. Blumen Müller für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist ausgeschlossen, soweit ein Schaden des Auftraggebers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird. Wir haften in gleicher Weise auch für unsere Erfüllungsgehilfen.
  19. Für den Fall des Verlustes versuchen wir Ersatz durch gleichwertige Pflanzen zu leisten.
  20. Sollten Rechnungen aus dem Vorjahr in unserer Buchführung noch als "offen" geführt werden, behalten wir uns die Auslieferung bis zum Kontoausgleich vor.
  21. Sollte eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung unwirksam sein oder unwirksam werden, so berührt diese nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.


Hier können Sie sich die Geschäftsbedingungen
zur Überwinterung als PDF herunterladen
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